Produkte die das EU Biosiegel tragen, bestehen zu mindestens 95% aus Rohstoffen kontrollierter biologischer Landwirtschaft. Das Biozeichen garantiert Bio-Qualität von Lebensmitteln nach den Richtlinien der
EU-Bio-Verordnung 834/2007.
Diese Verdordnung regelt den Bio-Anbau in der gesamten Europäischen Union, von der Produktion, der
Verarbeitung, der Kontrolle bis hin zum Import von Bio-Produkten.
Das Europäische Biozeichen versichert, dass die Produkte:
- aus mind. 95% biologisch produzierten Inhaltsstoffen bestehen
- mit den Regeln des Kontrollprogrammes übereinstimmen
- in versiegelte Verpackungen kommen
Seit Juli 2010 gilt die Kennzeichnungspflicht – vorverpackte Biolebensmittel aus Ländern der europäischen Union müssen mit dem EU-Biosiegel gekennzeichnet werden. Unverpackte und importierte Bioprodukte können auf freiwilliger Basis mit dem Bio-Logo gekennzeichnet werden. In besonderen Fällen kann die Farbe des Gütesiegels variieren, so etwa zum Beispiel auf schwarz/weiß.
Im Sichtfeld des EU Bio-Logos muss zusätzlich der Kontrollstellencode (z.B. AT-BIO-301) angeführt werden, sowie unmittelbar darunter die Herkunftsbezeichnung, sprich der Ort, an dem die landwirtschaftlichen Rohmaterialen angebaut wurden. Dies kann lauten EU-Landwirtschaft, Nicht-EU oder der Name des jeweiligen Landes.
Das europäische Biosiegel wird als Mindeststandard gewertet. Diverse Bio-Verbände, so auch Bio Austria besitzen strengere Auflagen als die EU-Bio-Verordnung vorgibt.