Nach dem österreichischem Weingesetz wird beim Wein zwischen drei Qualitätsstufenunterschiede unterschieden: Tafelweine, Landweine und Qualitätsweine.
Tafelwein
- Weintrauben müssen eine Mindestreife von 10.6° KMW Mostgewicht aufweisen
- Er darf keine geographische Herkunfts-, Sorten- und Jahrgangsbezeichnung besitzen. Erlaubt ist nur „Österreich“ oder „österreichischer Tafelwein“
Landwein
- Landweine müssen mindestens 14° KMW Mostgewicht aufweisen
- Weintrauben aus keinem größeren Gebiet als Weinbauregion
- Die Hektarhöchstertragsgsmenge 9.000 kg Weintrauben oder 6.750 l Wein darf nicht überschritten werden
Qualitätsweine
- Müssen aus einem einzigen Weinbaugebiet stammen
- Müssen typisch für die Rebsorte sein
- Darf nur von zugelassenen Qualitätsrebsorten stammen
- Müssen amtlich geprüft und eine staatliche Prüfnummer tragen
- Müssen mindestens 15° KMW Mostgewicht aufweisen
- Angabe über das Weinbaugebiet muss aufgewiesen sein
Kabinett
- 17° Mostgewicht muss mindestens aufgewiesen sein
- Höchstens 13 Vol % Gesamtalkohol (Alkoholgehalt inklusive unvergorenem Zucker)
- Darf nicht aufgebessert werden
- Spätlesen dürfen nicht vor dem 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden, der Rest nicht vor dem 1. Mai
Prädikatsweinstufen
Spätlese
- Muß mind. 19° KMW Mostgewicht aufweisen
- Bei der Ernte müssen die Trauben in vollreifem Zustand sein
Auslese
- Muß mind. 21° KMW Mostgewicht aufweisen
- Aus ausschließlich sorgfältig ausgelesenen Trauben
Beerenauslese
- Muß mind. 25° KMW Mostgewicht aufweisen
- Der Wein ist aus überreifen und edelfaulen Beeren gemacht
Trockenbeerenauslese
- Muß mind. 30° Mostgewicht aufweisen
- Beeren müssen rosinenartig eingeschrumpft und edelfaul sein
Eiswein
- Muss mind. 25° KMW Mostgewicht aufweisen
- Bei der Lese und Kelterung müssen die Beeren gefroren sein
Strohwein
- Muss mind. 25° KMW Mostgewicht aufweisen
- Wird aus Beeren gewonnen, die mindestens drei Monate auf Stroh oder Schilf gelagert oder luftgetrocknet wurden.
Ausbruch
- Muss mind. 27° KMW Mostgewicht aufweisen
- Mostauslaugung ist möglich
- Die Beeren müssen überreif, edelfaul und eingetrocknet sein