Als „Foastpfingsta“ wird der Donnerstag vor dem Faschingsdienstag in der nördlichen Oststeiermark bezeichnet. Unter anderem gab es dort den Faschingsbrauch vom „Sauschädel Stehlen„. Der Ursprung liegt darin, dass die Faschingszeit in den kalten Wintermonaten die Zeit der Hausschlachtungen von Schweinen und deren Aufarbeitung war.
Laut dem Brauch gilt es heimlich den begehrten Sauschädl zu stehlen. Nachdem die Diebe ausgeforscht sind, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung beim Dorfwirten. Dazu wird der Richter ernannt, Geschworene und Zeugen geladen – allesamt gespielt von den Dorfleuten.
Der Sauschädl wird geschmückt und als Gegenstand des Verbrechens – als Corupus Delicti – dem Gericht vorgeführt. Ein Polizist überwacht den ordnungsgemäßen Ablauf, eine Sektretärin protokolliert.
Bei der Verhandlung geht es hart zu, hohe Getränkestrafen sind fällig, auch für Zwischenrufe aus dem Publikum. Keiner kann sich der gerechten Strafe entziehen. Verurteilt werden alle, sowohl die Langfinger wegen Diebstahls als auch der Bauer zwecks mangelnder Aufbewahrung des Sauschädls, der Schlachter und sämtliche Mitwisser.
Anschließend wird zum „Sauschädlschmaus„ geladen, dem gemütlichen Teil mit Musik und Tanz.