Wir dürfen uns wieder über regionale Köstlichkeiten aus der Steiermark bei einem Glas Wein in einem gemütlichen Ambiente freuen! Die Gastronomie darf am 19. Mai wieder öffnen, und damit die zahlreichen Buschenschanken in den schönsten Regionen des Landes. Zwar beginnt die Buschenschank-Saison in vielen Betrieben in der Vor-Corona-Zeit schon mit dem Frühling, aber in den letzten Tagen war das Wetter in der Steiermark auch nicht immer so schön für ein gemütliches Draußen-Sitzen. Wir haben Buschenschank-BetreiberInnen über die Öffnung gesprochen.
Buschenschank – Genuss bei Brettljause & Wein
Welche Corona Regeln gelten beim Buschenschank-Besuch?
- Ab 22 Uhr gilt österreichweit eine Sperrstunde.
- Einhaltung der 3-G-Regel (Geimpfte, Getestete und Genesene Personen): Von diesen Personengruppen kann von einer geringen epidemiologischen Gefahr ausgegangen werden. Die Nachweise für geimpfte, genesene und getestete Personen sind einander gleichgestellt, unterscheiden sich jedoch in ihrem Gültigkeitszeitraum.
- Tragen einer FFP2-Maske außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes.
- Gästegruppen in geschlossenen Räumen dürfen aus bis zu vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich höchstens sechs minderjähriger Kinder bestehen.
- Gästegruppen im Freien dürfen aus bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zuzüglich höchstens zehn minderjähriger Kinder bestehen. Besteht die gesamte Gästegruppe aus nur einem Haushalt, darf diese Höchstzahl überschritten werden.
- Verzehr von Speisen und Getränken darf nur am Sitzplatz erfolgen.
Die BetreiberInnen von Gastronomiebetrieben müssen sicherzustellen, dass zwischen den Personen fremder Tische ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden muss. Die Konsumation an der Ausgabestelle (z.B. Theke) ist nicht erlaubt. Selbstbedienungsbuffets können unter Hygieneauflagen betrieben werden. MitarbeiterInnen mit Kontakt zu den Gästen müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und wöchentlich einen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr erbringen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, müssen diese beim Kontakt zu Gästen eine FFP2-Maske tragen. Quelle: www.sozialministerium.at
Wir haben eine Umfrage unter Buschenschanken zur Öffnung der Gastronomie am 19. Mai gemacht:
Am 19. dürfen Buschenschanken wieder öffnen. Wie finden Sie es, wieder Gäste bewirten zu dürfen?
Reinhard Pilch vom Weingut Pilch:
Wir freuen uns sehr, dass wir unsere Gäste wieder willkommen heißen können. Jeder einzelne aus unserer Familie vermisst die zahlreichen Gespräche und lustigen Stunden mit unseren Gästen. Wir lieben es Gastgeber zu sein und unsere Gäste Kulinarisch sowie mit unseren ausgezeichneten Weinen zu verwöhnen.
Stefan Gründl vom Weingut Gründl:
Wir freuen uns einfach schon auf unsere Gäste, und darauf, Ihnen den einfach großartigen Jahrgang 2020 endlich zu servieren. Natürlich machen es die momentan erforderlichen Sicherheitsregeln und vor allem die Abstandsregeln nicht ganz einfach, aber wir werden alles umsetzen und einhalten, damit wir unseren Beitrag zur sicheren Gastronomie leisten und weitere Lockdowns hoffentlich verhindern können. Wir und unser Team sind voll motiviert und freuen uns das es wieder los geht!
Susanne Dreisiebner von der Weinidylle Dreisiebner:
Endlich dürfen wir wieder unsere Gäste bewirten – darauf freuen wir uns sehr. Wir haben zwar über soziale Medien oder auch Telefon immer wieder Kontakt zu unseren Gästen gehalten, aber den Gästen tatsächlich gegenüberzustehen ist doch unvergleichlich besser.
Wie haben Sie sich auf die Öffnung eingestellt?
Reinhard Pilch:
Wir haben sehr viel Zeit damit verbracht um eine sichere Buschenschank vorzubereiten. Jeder von uns hat sich Gedanken gemacht was wird sich der Gast von uns erwarten und dies haben wir mit unserem Besten Wissen und Gewissen versucht mit den vorgegebenen Maßnahmen umzusetzen. Unser Buschenschank zählt zu den kleineren Familienbetrieben an der Südsteirischen Weinstraße und dadurch hoffen wir sehr auf die Vernunft unserer Gäste, denn dann können wir Ihnen den Aufenthalt so einfach und bequem wie möglich machen.
Stefan Gründl:
Zuerst haben wir uns das Sicherheitskonzept durchgelesen, die Tische nach dem erforderlichem Sicherheitsabstand aufgestellt. Das Blatt zur Gästeregistrierung haben wir uns in ausreichender Zahl bestellt, jetzt hoffen wir das wir noch, so wie es angekündigt wurde, die gratis Tests für unsere Gäste rechtzeitig zur Verfügung gestellt bekommen. Alle anderen Maßnahmen waren uns ohnehin noch vom letzten Jahr bekannt, wir sind somit bestens gerüstet.
Susanne Dreisiebner:
Wir gehen mit großem Optimismus in die neue Saison. Sind aber natürlich auch etwas angespannt. Bis zum Schluss war ja nicht wirklich klar, wie die Vorgaben für eine Öffnung aussehen werden. Wir haben uns natürlich regelmäßig über den neuesten Stand informiert uns aber nicht abschrecken lassen. Es war uns aber auch immer klar, dass schlussendlich alles sehr kurzfristig gehen wird – und so ist es auch. Heute wurden wir zB über eine Registrierungsapp informiert.
Wo sehen Sie als Buschenschank Probleme durch die Verordnung, wo Chancen?
Reinhard Pilch:
Probleme werden sicher bei Schlechtwetter aufkommen, denn aufgrund der 2m Regelung ist unser Betrieb sehr minimal mit Sitzplätzen im Indoor Bereich bestückt. Wir haben unseren Gastgarten um Sitzplätze erweitert, sodass wir bei herrlichen Sonnenschein die Gäste unserer Region auch mit einer guten Bretteljause und einem Glaserl Wein beglücken können, aber sollte sich das Wetter drehen und ein Regen kommen haben wir nicht die Möglichkeit all diese Gäste im Innenbereich unterzubringen. Des weiteren wird die Tischplatz Regelung von Outdoor gegenüber Indoor sehr interessant werden, denn auf einmal habe ich anstatt einem Tisch drei Tische mit den gleichen Gästen zu belegen und ich glaube das ist für die Gäste nicht nachvollziehbar.
Stefan Gründl:
Ein Problem sehe ich bei der Regelung das wir auf der Terrasse eine Gruppe von 10 Personen an einen Tisch setzten dürfen, im Gastraum jedoch nur 4 Personen(+Kinder) . Wo sollen wir bei plötzlich einsetzendem Regen, den es ja momentan täglich gibt, unsere Gäste hinsetzen? Durch die Abstandsregel haben wir bereits weniger Tische im Innenraum zur Verfügung, da ist es unmöglich, für die Terrassengäste zusätzlich drinnen einen Tisch für Schlechtwetter freizuhalten . Ich verstehe auch nicht ganz warum, obwohl trotz Maske, und Nachweis von Negativtest, Impfung oder Genesung die 2m Abstandsregel erforderlich ist, und nicht der 1 m gilt. In so vielen anderen Bereichen muss man weder das eine noch das andere nachweisen. Die Gastronomie und Kultur bekommen ständig neue Auflagen und sind von den Maßnahmen so ziemlich am härtesten betroffen. Trotzdem bin ich sehr zuversichtlich, dass sich nach ein paar Tagen Betrieb alles einpendeln wird und wir eine tolle Saison erleben. Als Chance sehe ich, dass unsere doch zahlreichen Weinkunden, die nur den einen oder anderen Wein kaufen und verkosten wollen, bei einer Verweildauer von unter 15 Minuten, keine Registrierung oder Test erforderlich ist. Ich glaube das hätte ansonsten viele davon abgehalten sich, so wie jetzt während des Lock Downs, einfach und unkompliziert ihren Wein nachzukaufen. An dieser Stelle bedanke ich mich recht herzlich bei unseren Treuen Weinkunden, ohne sie hätten wir die Krise nicht so gut überstanden!!!
Susanne Dreisiebner:
Nachdem die letzte Saison viele zufriedene Gäste gebracht hat, hoffen wir heuer auf einen ebenso positiven Effekt. Für uns ist es nicht mehr selbstverständlich, Gäste bewirten zu dürfen und für unsere Gäste ist es nicht selbstverständlich spontan die nächste Buschenschank bzw. das nächste Lokal besuchen zu dürfen. Die gegenseitige Wertschätzung war das große Plus des letzten Jahres und darauf hoffen wir auch heuer wieder.
Eine Herausforderung wird vor allem die Handhabung der Registrierung. Wir werden diese Situation gemeinsam mit unseren Gästen sicher zufriedenstellend bewältigen. Von unseren Gästen wünschen wir uns die Bereitschaft die aktuellen Regeln gemeinsam mit uns zu tragen. Damit steht einer erfolgreichen Saison nichts im Wege.